BFSG? Was? ‑ Die FAQ
Was ist das BFSG?
Das Gesetz, das digitale Barrierefreiheit für viele Produkte und Dienstleistungen im Privatsektor ab dem 28. Juni 2025 vorschreibt – z. B. für Websites, Apps, Geldautomaten und Online-Shops.
Wen betrifft das BFSG konkret?
Alle Unternehmen, die barrierepflichtige Produkte oder digitale Dienstleistungen für Endkund:innen anbieten – darunter Webshops, Buchungssysteme, Self-Service-Portale und E-Books.
Welche Anforderungen gelten für Websites?
Websites müssen technisch, inhaltlich und visuell barrierefrei sein – nach Maßgabe der europäischen Norm EN 301 549 und der WCAG 2.1 AA-Standards.
Ab wann gilt das Gesetz?
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Produkte und Services, die ab diesem Zeitpunkt angeboten werden, müssen konform sein. Bestehende Angebote können einer Übergangsfrist unterliegen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind von der Pflicht ausgenommen – aber nur bei digitalen Dienstleistungen, nicht bei Produkten wie Terminals oder Lesegeräten.
Was passiert bei Verstößen?
Es drohen Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden. Die Marktüberwachung obliegt der Bundesnetzagentur, Beschwerden können über eine zentrale Stelle eingereicht werden.
Was muss ich jetzt tun?
1. Prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist
2. Barrierefreiheitsaudit durchführen
3. Maßnahmen planen und umsetzen
4. Barrierefreiheit dauerhaft in Ihre Prozesse integrieren
Gibt es Förderungen für Barrierefreiheit?
Ja, in einigen Bundesländern gibt es Förderprogramme oder Beratungszuschüsse, z. B. über go-digital oder regionale Wirtschaftsförderungen. Eine Prüfung lohnt sich.
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